Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

Die Schulstiftung im Bistum Osnabrück als öffentliche Stiftung des kirchlichen Rechts beschäftigt an ihren 21 Schulen in Bremen und Niedersachsen ca. 1.400 Mitarbeitende, neben Angestellten sowohl vom Land Niedersachsen beurlaubte Landesbeamt*innen als auch Stiftungsbeamt*innen.

Für die Übernahme in ein Stiftungsbeamtenverhältnis auf Probe bei der Schulstiftung gelten bestimmte Voraussetzungen und Kriterien, die Sie unter Punkt 1 finden.

Für die Übernahme in ein Stiftungsbeamtenverhältnis auf Lebenszeit bei der Schulstiftung im Bistum Osnabrück wird am Ende der Probezeit eine Bewährungsfeststellung durch den Schulleiter/die Schulleiterin durchgeführt.

Alle dafür notwendigen Unterlagen wie das Merkblatt, Angaben zum Bericht der Schulleitung und die Kriterien zur Unterrichtsbeurteilung finden Sie unter den Punkten 2 - 4.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

  1. Voraussetzungen und Kriterien für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis zur Schulstiftung im Bistum Osnabrück (PDF-Datei)
  2. Bewertungskriterien zur Feststellung der Bewährung in der Probezeit (PDF-Datei)
  3. Schriftlicher Bericht der Schulleiterin/des Schulleiters zur Feststellung der Bewährung in der Probezeit(PDF-Datei)
  4. Unterrichtsbeurteilung zur Feststellung der Bewährung in der Probezeit (PDF-Datei)